EMS Suisse

StartseiteZürich → Alters- und Pflegeheim Blumenau

Alters- und Pflegeheim Blumenau

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 270 CHF, 127 CHF unter dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 140 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 60 Plätze, im Jahresmittel zu 95.4 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.6 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 77.8 Jahre ein und bleiben 1'670 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseBlumenauweg 9, 8494 Bauma
GemeindeBauma · 8494
KantonZürich
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag270 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag140 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag114 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)6054
Auslastung (Langzeitaufenthalt)95.4 %94 %
Personal je Pflegeplatz0.61.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.61.2
Durchschnittsalter bei Eintritt77.8 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation16.1 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'670 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)4.25.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Bellevue Residenz (Zürich) 271 CHF 1 CHF mehr
Rägeboge Wohne Haus 1 (Wetzikon) 265 CHF 5 CHF weniger
Alterszentrum Hofwiesen (Dietlikon) 280 CHF 10 CHF mehr
Wohnzentrum Fuhr (Wädenswil) 259 CHF 11 CHF weniger
Alterszentrum Wehntal (Schöfflisdorf) 286 CHF 16 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04