EMS Suisse

StartseiteZürich → Rägeboge Wohne Haus 1

Rägeboge Wohne Haus 1

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 265 CHF, 132 CHF unter dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 171 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 22 Plätze, im Jahresmittel zu 97.4 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 79.3 Jahre ein und bleiben 319 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseBahnhofstrasse 203, 8620 Wetzikon
GemeindeWetzikon · 8620
KantonZürich
RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag265 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag171 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag59 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)2254
Auslastung (Langzeitaufenthalt)97.4 %94 %
Personal je Pflegeplatz1.21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.81.2
Durchschnittsalter bei Eintritt79.3 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation50 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)319 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)8.85.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Blumenau (Bauma) 270 CHF 5 CHF mehr
Wohnzentrum Fuhr (Wädenswil) 259 CHF 6 CHF weniger
Bellevue Residenz (Zürich) 271 CHF 6 CHF mehr
Seniorama Burstwiese (Zürich) 252 CHF 13 CHF weniger
Prix Santé Pflege im Zentrum (Uster) 251 CHF 14 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04