EMS Suisse

StartseiteSt. Gallen → Altersheim Städtli

Altersheim Städtli

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 270 CHF, 35 CHF unter dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 134 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 32 Plätze, im Jahresmittel zu 106.9 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.9 Jahre ein und bleiben 1'213 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseWiesenrain 5, 8730 Uznach
GemeindeUznach · 8730
KantonSt. Gallen
RechtsformÖffentliches Gemeindeunternehmen
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag270 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag134 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag121 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)3261
Auslastung (Langzeitaufenthalt)106.9 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz0.90.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage10.9
Durchschnittsalter bei Eintritt84.9 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation32.4 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'213 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)55.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Senevita Oberhalden (Engelburg) 270 CHF
Alters- und Pflegeheim Fahr (St. Margrethen) 274 CHF 4 CHF mehr
Haus zum Seeblick (Rorschacherberg) 275 CHF 5 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Hächleren (Thal) 262 CHF 8 CHF weniger
Tertianum Blumenaupark (Unterterzen) 261 CHF 9 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach öffentlichem Recht

Nach ihrer Rechtsform (Öffentliches Gemeindeunternehmen) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem öffentlichen Recht: Der Aufenthaltsvertrag richtet sich dann nach den Reglementen des Gemeinwesens, nicht nach Art. 404 OR.

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04