EMS Suisse

StartseiteSt. Gallen → Haus zum Seeblick

Haus zum Seeblick

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 275 CHF, 30 CHF unter dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 154 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 57 Plätze, im Jahresmittel zu 96.6 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85.5 Jahre ein und bleiben 1'560 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseHeidenerstrasse 50, 9404 Rorschacherberg
GemeindeRorschacherberg · 9404
KantonSt. Gallen
RechtsformÖffentliches Gemeindeunternehmen
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag275 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag154 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag162 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)5761
Auslastung (Langzeitaufenthalt)96.6 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz0.90.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.70.9
Durchschnittsalter bei Eintritt85.5 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation26.4 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'560 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)3.95.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Fahr (St. Margrethen) 274 CHF 1 CHF weniger
Altersheim Städtli (Uznach) 270 CHF 5 CHF weniger
Senevita Oberhalden (Engelburg) 270 CHF 5 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Hof Haslach (Au) 280 CHF 5 CHF mehr
Altersheim Tschächli (Benken) 282 CHF 7 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach öffentlichem Recht

Nach ihrer Rechtsform (Öffentliches Gemeindeunternehmen) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem öffentlichen Recht: Der Aufenthaltsvertrag richtet sich dann nach den Reglementen des Gemeinwesens, nicht nach Art. 404 OR.

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04