EMS Suisse

StartseiteAargau → Alterszentrum am Buechberg AG

Alterszentrum am Buechberg AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 294 CHF, 27.5 CHF unter dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 142 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 121 Plätze, im Jahresmittel zu 91.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.8 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 86.2 Jahre ein und bleiben 905 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseBernardastrasse 3, 5442 Fislisbach
GemeindeFislisbach · 5442
KantonAargau
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag294 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag142 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag138 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)12164
Auslastung (Langzeitaufenthalt)91.3 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz0.81
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.81.05
Durchschnittsalter bei Eintritt86.2 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation46.8 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)905 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.45.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Solino - Wohnen im Alter (Boswil) 294 CHF
Obere Mühle Villmergen - Menschen im Zentrum (Villmergen) 295 CHF 1 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Im Brühl (Spreitenbach) 296 CHF 2 CHF mehr
Alters- und Pflegezentrum Rondo (Safenwil) 297 CHF 3 CHF mehr
Sanavita AG - Pflegezentrum (Windisch) 290 CHF 4 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04