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Alters- und Pflegeheim Im Brühl

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 296 CHF, 25.5 CHF unter dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 140 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 81 Plätze, im Jahresmittel zu 100.1 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.1 Jahre ein und bleiben 862 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseUntere Dorfstrasse 10, 8957 Spreitenbach
GemeindeSpreitenbach · 8957
KantonAargau
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag296 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag140 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag144 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)8164
Auslastung (Langzeitaufenthalt)100.1 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz11
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.05
Durchschnittsalter bei Eintritt84.1 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation41.7 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)862 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.25.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Obere Mühle Villmergen - Menschen im Zentrum (Villmergen) 295 CHF 1 CHF weniger
Alters- und Pflegezentrum Rondo (Safenwil) 297 CHF 1 CHF mehr
Pflegewohngruppe Römerstein (Holziken) 297 CHF 1 CHF mehr
Solino - Wohnen im Alter (Boswil) 294 CHF 2 CHF weniger
Alterszentrum am Buechberg AG (Fislisbach) 294 CHF 2 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04