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Pflegewohngruppe Römerstein

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 297 CHF, 24.5 CHF unter dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 124 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 13 Plätze, im Jahresmittel zu 95.9 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 81.3 Jahre ein und bleiben 1'088 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseHauptstrasse 8A, 5043 Holziken
GemeindeHolziken · 5043
KantonAargau
RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag297 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag124 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag108 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)1364
Auslastung (Langzeitaufenthalt)95.9 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz11
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.91.05
Durchschnittsalter bei Eintritt81.3 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation31.8 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'088 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.95.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegezentrum Rondo (Safenwil) 297 CHF
Alters- und Pflegeheim Im Brühl (Spreitenbach) 296 CHF 1 CHF weniger
Haus Rheinblick GmbH (Laufenburg) 298 CHF 1 CHF mehr
Obere Mühle Villmergen - Menschen im Zentrum (Villmergen) 295 CHF 2 CHF weniger
Alterszentrum Sunnmatte (Kölliken) 301 CHF 4 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04