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Alterszentrum Obere Mühle AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 338 CHF, 16.5 CHF über dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 174 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 98 Plätze, im Jahresmittel zu 93.2 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85.2 Jahre ein und bleiben 1'448 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseMühleweg 10, 5600 Lenzburg
GemeindeLenzburg · 5600
KantonAargau
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag338 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag174 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag192 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)9864
Auslastung (Langzeitaufenthalt)93.2 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz1.21
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.05
Durchschnittsalter bei Eintritt85.2 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation39.4 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'448 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.65.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

WirnaVita AG (Würenlingen) 338 CHF
Sonnmatt Neuenhof (Neuenhof) 337 CHF 1 CHF weniger
Alterszentrum Kehl (Baden) 339 CHF 1 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Länzerthus (Rupperswil) 336 CHF 2 CHF weniger
Pflegewohngruppe Bünzpark (Waltenschwil) 336 CHF 2 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04