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Pflegewohngruppe Bünzpark

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 336 CHF, 14.5 CHF über dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 146 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 14 Plätze, im Jahresmittel zu 99 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.7 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.7 Jahre ein und bleiben 2'009 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseGrottenweg 4, 5622 Waltenschwil
GemeindeWaltenschwil · 5622
KantonAargau
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag336 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag146 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag158 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)1464
Auslastung (Langzeitaufenthalt)99 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz0.71
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.51.05
Durchschnittsalter bei Eintritt84.7 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation28.6 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)2'009 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)65.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Länzerthus (Rupperswil) 336 CHF
Alterszentrum Bruggbach (Frick) 335 CHF 1 CHF weniger
Senevita Hubpünt AG (Seengen) 335 CHF 1 CHF weniger
Sonnmatt Neuenhof (Neuenhof) 337 CHF 1 CHF mehr
Alterszentrum Obere Mühle AG (Lenzburg) 338 CHF 2 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04