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Alterszentrum Bruggbach

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 335 CHF, 13.5 CHF über dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 126 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 108 Plätze, im Jahresmittel zu 98.1 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.5 Jahre ein und bleiben 722 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseDörrmattweg 9, 5070 Frick
GemeindeFrick · 5070
KantonAargau
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag335 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag126 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag143 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)10864
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.1 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz1.21
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.51.05
Durchschnittsalter bei Eintritt84.5 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation43.4 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)722 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)7.55.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Senevita Hubpünt AG (Seengen) 335 CHF
Stiftung Gässliacker - Zentrum für Alter und Gesundheit (Nussbaumen bei Baden) 334 CHF 1 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Länzerthus (Rupperswil) 336 CHF 1 CHF mehr
Pflegewohngruppe Bünzpark (Waltenschwil) 336 CHF 1 CHF mehr
Asana Spital Menziken AG - Langzeitpflege (Menziken) 331 CHF 4 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04