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Stiftung Gässliacker - Zentrum für Alter und Gesundheit

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 334 CHF, 12.5 CHF über dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 142 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 93 Plätze, im Jahresmittel zu 94.7 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.7 Jahre ein und bleiben 690 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseGässliackerstrasse 18, 5415 Nussbaumen bei Baden
GemeindeNussbaumen bei Baden · 5415
KantonAargau
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag334 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag142 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag144 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)9364
Auslastung (Langzeitaufenthalt)94.7 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz11
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.11.05
Durchschnittsalter bei Eintritt84.7 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation36.9 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)690 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.65.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Alterszentrum Bruggbach (Frick) 335 CHF 1 CHF mehr
Senevita Hubpünt AG (Seengen) 335 CHF 1 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Länzerthus (Rupperswil) 336 CHF 2 CHF mehr
Asana Spital Menziken AG - Langzeitpflege (Menziken) 331 CHF 3 CHF weniger
Senevita Lindenbaum (Spreitenbach) 330 CHF 4 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04