EMS Suisse

StartseiteLuzern → Betreuung und Pflege Malters AG

Betreuung und Pflege Malters AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 311 CHF, 16 CHF unter dem Median des Kantons (327 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 123 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 66 Plätze, im Jahresmittel zu 94.2 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.9 Jahre ein und bleiben 768 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Luzern.

AdresseHellbühlstrasse 16, 6102 Malters
GemeindeMalters · 6102
KantonLuzern
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag311 CHF327 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag123 CHF128 CHF
Hotelleriekosten pro Tag119 CHF121.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)6664
Auslastung (Langzeitaufenthalt)94.2 %95.65 %
Personal je Pflegeplatz0.91.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.81.1
Durchschnittsalter bei Eintritt82.9 Jahre83.25 Jahre
Personalfluktuation39 %37.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)768 Tage889 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.55.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Luzern mit den nächstliegenden Kosten

Alterszentrum Hofmatt (Weggis) 310 CHF 1 CHF weniger
Betagtenzentren Emmen AG - Emmenfeld Betagtenzentrum (Emmen) 310 CHF 1 CHF weniger
Pflegwohnheim Bärgmätteli AG (Beromünster) 312 CHF 1 CHF mehr
Residio AG (Hochdorf) 312 CHF 1 CHF mehr
Viva Luzern Dreilinden (Luzern) 309 CHF 2 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Luzern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04