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Pflegwohnheim Bärgmätteli AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 312 CHF, 15 CHF unter dem Median des Kantons (327 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 99 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 82 Plätze, im Jahresmittel zu 97.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 81.7 Jahre ein und bleiben 830 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Luzern.

AdresseBärgmättli 1, 6215 Beromünster
GemeindeBeromünster · 6215
KantonLuzern
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag312 CHF327 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag99 CHF128 CHF
Hotelleriekosten pro Tag102 CHF121.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)8264
Auslastung (Langzeitaufenthalt)97.3 %95.65 %
Personal je Pflegeplatz1.11.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.1
Durchschnittsalter bei Eintritt81.7 Jahre83.25 Jahre
Personalfluktuation38.7 %37.35 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)830 Tage889 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.35.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Luzern mit den nächstliegenden Kosten

Residio AG (Hochdorf) 312 CHF
Betreuung und Pflege Malters AG (Malters) 311 CHF 1 CHF weniger
Alterszentrum Hofmatt (Weggis) 310 CHF 2 CHF weniger
Betagtenzentren Emmen AG - Emmenfeld Betagtenzentrum (Emmen) 310 CHF 2 CHF weniger
Heime Kriens AG - Grossfeld (Kriens) 314 CHF 2 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Luzern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04