EMS Suisse

StartseiteBern → Der Burgerspittel im Viererfeld

Der Burgerspittel im Viererfeld

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 338 CHF, 20 CHF über dem Median des Kantons (318 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 184 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 125 Plätze, im Jahresmittel zu 66 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85.2 Jahre ein und bleiben 1'806 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Bern.

AdresseViererfeldweg 7, 3012 Bern
GemeindeBern · 3012
KantonBern
RechtsformKörperschaft des öffentlichen Rechts
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag338 CHF318 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag184 CHF146 CHF
Hotelleriekosten pro Tag178 CHF144 CHF
Plätze (alle Kategorien)12546
Auslastung (Langzeitaufenthalt)66 %96.5 %
Personal je Pflegeplatz1.11
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.31.1
Durchschnittsalter bei Eintritt85.2 Jahre83.8 Jahre
Personalfluktuation36 %41.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'806 Tage811 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.96.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Bern mit den nächstliegenden Kosten

Betagtenpflegeverein Biel-Seeland (Kappelen) 338 CHF
Résidence Les Bouleaux SA (Corgémont) 338 CHF
Domicil Baumgarten (Bern) 337 CHF 1 CHF weniger
Résidence Les Roches - Établissement médico-social (Orvin) 339 CHF 1 CHF mehr
Domicil Kompetenzzentrum Demenz Oberried (Belp) 339 CHF 1 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach öffentlichem Recht

Nach ihrer Rechtsform (Körperschaft des öffentlichen Rechts) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem öffentlichen Recht: Der Aufenthaltsvertrag richtet sich dann nach den Reglementen des Gemeinwesens, nicht nach Art. 404 OR.

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Bern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04