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IWAZ Schweizerisches Wohn- und Arbeit für Mobilitätsbehinderte

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 390 CHF, 7 CHF unter dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 175 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 62 Plätze, im Jahresmittel zu 92.4 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.9 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 43.3 Jahre ein und bleiben 2'273 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseNeugrundstrasse 4, 8620 Wetzikon
GemeindeWetzikon · 8620
KantonZürich
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag390 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag175 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag203 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)6254
Auslastung (Langzeitaufenthalt)92.4 %94 %
Personal je Pflegeplatz1.91.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.11.2
Durchschnittsalter bei Eintritt43.3 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation7.5 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)2'273 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.35.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Pflegewohnung Bruggacher (Rüti) 389 CHF 1 CHF weniger
Alterszentrum am Bach (Birmensdorf) 388 CHF 2 CHF weniger
Oase Rümlang (Rümlang) 388 CHF 2 CHF weniger
Pflegewohnung Veteris Pfaffhausen (Pfaffhausen) 392 CHF 2 CHF mehr
Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen (Effretikon) 393 CHF 3 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04