EMS Suisse

StartseiteSt. Gallen → Lindenhof - Betreuen Pflegen Wohnen

Lindenhof - Betreuen Pflegen Wohnen

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 349 CHF, 44 CHF über dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 121 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 115 Plätze, im Jahresmittel zu 84.2 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.7 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 80.3 Jahre ein und bleiben 1'170 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseLindenstrasse 72, 9000 St. Gallen
GemeindeSt. Gallen · 9000
KantonSt. Gallen
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag349 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag121 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag142 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)11561
Auslastung (Langzeitaufenthalt)84.2 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz0.70.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.90.9
Durchschnittsalter bei Eintritt80.3 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation29.4 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'170 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)65.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Seniorenzentrum Wier (Ebnat-Kappel) 347 CHF 2 CHF weniger
OBVITA Haus am Bruggwald Alters- und Pflegeheim (St. Gallen) 344 CHF 5 CHF weniger
Notkerianum Betreuen Pflegen Wohnen (St. Gallen) 344 CHF 5 CHF weniger
Tertianum Christa (Oberuzwil) 355 CHF 6 CHF mehr
Casa Solaris AG (Niederuzwil) 363 CHF 14 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04