EMS Suisse

StartseiteBern → Pflegewohnung EMMAUS GmbH

Pflegewohnung EMMAUS GmbH

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 309 CHF, 9 CHF unter dem Median des Kantons (318 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 144 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 7 Plätze, im Jahresmittel zu 78.9 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.8 Jahre ein und bleiben 1'907 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Bern.

AdresseBahnhofstrasse 9, 3292 Busswil
GemeindeBusswil · 3292
KantonBern
RechtsformEinzelfirma
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag309 CHF318 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag144 CHF146 CHF
Hotelleriekosten pro Tag74 CHF144 CHF
Plätze (alle Kategorien)746
Auslastung (Langzeitaufenthalt)78.9 %96.5 %
Personal je Pflegeplatz1.11
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.1
Durchschnittsalter bei Eintritt82.8 Jahre83.8 Jahre
Personalfluktuationnicht ausgewiesen41.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'907 Tage811 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)76.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Bern mit den nächstliegenden Kosten

Seniorenzentrum Oberburg (Oberburg) 309 CHF
Wohn- und Pflegeheim Grünau AG (Wabern) 309 CHF
Stiftung Dessaules - Dezentrale Pflegewohnungen (Biel/Bienne) 308 CHF 1 CHF weniger
Senevita Dorfmatt (Münsingen) 310 CHF 1 CHF mehr
Reha-Pflegeklinik Eden AG - Heim (Ringgenberg) 310 CHF 1 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Einzelfirma) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Bern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04