EMS Suisse

StartseiteAargau → Regionales Pflegezentrum Baden AG

Regionales Pflegezentrum Baden AG

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 444 CHF, 122.5 CHF über dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 143 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 200 Plätze, im Jahresmittel zu 81.4 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.4 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 79.8 Jahre ein und bleiben 719 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseWettingerstrasse, 5400 Baden
GemeindeBaden · 5400
KantonAargau
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag444 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag143 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag164 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)20064
Auslastung (Langzeitaufenthalt)81.4 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz1.41
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.31.05
Durchschnittsalter bei Eintritt79.8 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation51.4 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)719 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.65.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Regionales Pflegezentrum Baden AG - Haus Sonnenblick (Wettingen) 449 CHF 5 CHF mehr
Seniorenzentrum Falkenhof (Aarburg) 428 CHF 16 CHF weniger
Lindenfeld Spezialisierte Pflege (Suhr) 460 CHF 16 CHF mehr
Reusspark - Zentrum für Pflege und Betreuung (Niederwil) 419 CHF 25 CHF weniger
Lorana Alterswohnheim (Gontenschwil) 410 CHF 34 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04