EMS Suisse

StartseiteAargau → Reusspark - Zentrum für Pflege und Betreuung

Reusspark - Zentrum für Pflege und Betreuung

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 419 CHF, 97.5 CHF über dem Median des Kantons (321.5 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 141 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 296 Plätze, im Jahresmittel zu 98.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.4 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 77.5 Jahre ein und bleiben 677 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Aargau.

AdresseReusspark 2, 5524 Niederwil
GemeindeNiederwil · 5524
KantonAargau
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag419 CHF321.5 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag141 CHF141 CHF
Hotelleriekosten pro Tag169 CHF148 CHF
Plätze (alle Kategorien)29664
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.3 %96.15 %
Personal je Pflegeplatz1.41
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.51.05
Durchschnittsalter bei Eintritt77.5 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation52.2 %42.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)677 Tage797.5 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.95.7

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Aargau mit den nächstliegenden Kosten

Lorana Alterswohnheim (Gontenschwil) 410 CHF 9 CHF weniger
Seniorenzentrum Falkenhof (Aarburg) 428 CHF 9 CHF mehr
Pflegezentrum Barmelweid AG (Barmelweid) 399 CHF 20 CHF weniger
Regionales Pflegezentrum Baden AG (Baden) 444 CHF 25 CHF mehr
Regionales Pflegezentrum Baden AG - Haus Sonnenblick (Wettingen) 449 CHF 30 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Aargau →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04