EMS Suisse

StartseiteZürich → Residenz Spirgarten

Residenz Spirgarten

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 531 CHF, 134 CHF über dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 225 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 18 Plätze, im Jahresmittel zu 92.6 % belegt. Die Betreuung liegt bei 2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 87.6 Jahre ein und bleiben 417 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseSpirgartenstrasse 2, 8048 Zürich
GemeindeZürich · 8048
KantonZürich
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag531 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag225 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag222 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)1854
Auslastung (Langzeitaufenthalt)92.6 %94 %
Personal je Pflegeplatz21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.91.2
Durchschnittsalter bei Eintritt87.6 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation77.8 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)417 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)85.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Tertianum Restelberg (Zürich) 535 CHF 4 CHF mehr
Tertianum Residenz Im Brühl (Zürich) 537 CHF 6 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Hugo Mendel Stiftung (Zürich) 541 CHF 10 CHF mehr
Tertianum Residenz Brunnehof (Uster) 519 CHF 12 CHF weniger
Stiftung Schloss Turbenthal Gehörlosendorf (Turbenthal) 515 CHF 16 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04