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Tertianum Residenz Im Brühl

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 537 CHF, 140 CHF über dem Median des Kantons (397 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 278 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 20 Plätze, im Jahresmittel zu 98.8 % belegt. Die Betreuung liegt bei 3.4 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 90.8 Jahre ein und bleiben 306 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Zürich.

AdresseKappenbühlweg 11, 8049 Zürich
GemeindeZürich · 8049
KantonZürich
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag537 CHF397 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag278 CHF166 CHF
Hotelleriekosten pro Tag218 CHF167 CHF
Plätze (alle Kategorien)2054
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.8 %94 %
Personal je Pflegeplatz3.41.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.71.2
Durchschnittsalter bei Eintritt90.8 Jahre83.6 Jahre
Personalfluktuation112.5 %44.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)306 Tage753 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.85.8

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Zürich mit den nächstliegenden Kosten

Tertianum Restelberg (Zürich) 535 CHF 2 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Hugo Mendel Stiftung (Zürich) 541 CHF 4 CHF mehr
Gesundheitszentrum Dielsdorf (Dielsdorf) 542 CHF 5 CHF mehr
Forensisch-Psychiatrische - Abteilung für stationäre Massnahmen in der Strafanstalt Pöschwis FPA (Regensdorf) 542 CHF 5 CHF mehr
Residenz Spirgarten (Zürich) 531 CHF 6 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Zürich →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04