EMS Suisse

StartseiteBern → Senioren-Pension Waldruhe GmbH

Senioren-Pension Waldruhe GmbH

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 320 CHF, 2 CHF über dem Median des Kantons (318 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 156 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 20 Plätze, im Jahresmittel zu 87.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 86.5 Jahre ein und bleiben 1'074 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Bern.

AdresseSteinrainweg 5, 3365 Grasswil
GemeindeGrasswil · 3365
KantonBern
RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag320 CHF318 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag156 CHF146 CHF
Hotelleriekosten pro Tag138 CHF144 CHF
Plätze (alle Kategorien)2046
Auslastung (Langzeitaufenthalt)87.3 %96.5 %
Personal je Pflegeplatz0.91
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.1
Durchschnittsalter bei Eintritt86.5 Jahre83.8 Jahre
Personalfluktuation58.8 %41.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'074 Tage811 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.46.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Bern mit den nächstliegenden Kosten

Alterszentrum am Dorfplatz und Pflegewohnung Lotzwil (Lotzwil) 320 CHF
tilia Ostermundigen (Ostermundigen) 320 CHF
Bethania im Stedtli (Unterseen) 320 CHF
Alterszentrum Bachtele (Wimmis) 320 CHF
Alters- und Pflegeheim Seegarten (Hünibach) 321 CHF 1 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Bern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04