EMS Suisse

StartseiteBern → Stiftung Alters-Pflegeheim Riedacker

Stiftung Alters-Pflegeheim Riedacker

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 272 CHF, 46 CHF unter dem Median des Kantons (318 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 147 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 70 Plätze, im Jahresmittel zu 72.5 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.8 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.9 Jahre ein und bleiben 619 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Bern.

AdresseRiedackerstrasse 12, 3627 Heimberg
GemeindeHeimberg · 3627
KantonBern
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag272 CHF318 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag147 CHF146 CHF
Hotelleriekosten pro Tag150 CHF144 CHF
Plätze (alle Kategorien)7046
Auslastung (Langzeitaufenthalt)72.5 %96.5 %
Personal je Pflegeplatz0.81
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.31.1
Durchschnittsalter bei Eintritt83.9 Jahre83.8 Jahre
Personalfluktuation58.7 %41.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)619 Tage811 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.36.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Bern mit den nächstliegenden Kosten

Senevita Aespliz (Ittigen) 272 CHF
Résidence Les Mimosas Sàrl (Biel/Bienne) 273 CHF 1 CHF mehr
Résidence du Ruschli (Biel/Bienne) 273 CHF 1 CHF mehr
Pflegeheim Bijou (Herzogenbuchsee) 270 CHF 2 CHF weniger
Landblick AG - Alters- und Pflegeheim Grosshöchstetten (Grosshöchstetten) 269 CHF 3 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Bern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04