EMS Suisse

StartseiteBern → Alters- und Pflegeheim Günschmatte

Alters- und Pflegeheim Günschmatte

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 290 CHF, 28 CHF unter dem Median des Kantons (318 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 146 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 36 Plätze, im Jahresmittel zu 97.4 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.8 Jahre ein und bleiben 1'583 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Bern.

AdresseGünschmatte 141, 3822 Lauterbrunnen
GemeindeLauterbrunnen · 3822
KantonBern
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag290 CHF318 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag146 CHF146 CHF
Hotelleriekosten pro Tag123 CHF144 CHF
Plätze (alle Kategorien)3646
Auslastung (Langzeitaufenthalt)97.4 %96.5 %
Personal je Pflegeplatz0.91
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.1
Durchschnittsalter bei Eintritt83.8 Jahre83.8 Jahre
Personalfluktuation23.5 %41.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'583 Tage811 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.76.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Bern mit den nächstliegenden Kosten

Pension Adelmatt (Aeschi b. Spiez) 290 CHF
Pflegefamilie Hohgantblick (Schangnau) 290 CHF
Residenz an der Schüss GmbH - Centre Rochat (Biel/Bienne) 289 CHF 1 CHF weniger
Pflegeheim Sonnrain (Oberdiessbach) 291 CHF 1 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Beatenberg-Habkern (Beatenberg) 288 CHF 2 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Bern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04