EMS Suisse

StartseiteBern → Pension Adelmatt

Pension Adelmatt

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 290 CHF, 28 CHF unter dem Median des Kantons (318 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 149 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 41 Plätze, im Jahresmittel zu 91.4 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.2 Jahre ein und bleiben 1'896 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Bern.

AdresseMülenenstrasse 14, 3703 Aeschi b. Spiez
GemeindeAeschi b. Spiez · 3703
KantonBern
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag290 CHF318 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag149 CHF146 CHF
Hotelleriekosten pro Tag137 CHF144 CHF
Plätze (alle Kategorien)4146
Auslastung (Langzeitaufenthalt)91.4 %96.5 %
Personal je Pflegeplatz0.91
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11.1
Durchschnittsalter bei Eintritt83.2 Jahre83.8 Jahre
Personalfluktuation42.3 %41.7 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'896 Tage811 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.16.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Bern mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Günschmatte (Lauterbrunnen) 290 CHF
Pflegefamilie Hohgantblick (Schangnau) 290 CHF
Residenz an der Schüss GmbH - Centre Rochat (Biel/Bienne) 289 CHF 1 CHF weniger
Pflegeheim Sonnrain (Oberdiessbach) 291 CHF 1 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Beatenberg-Habkern (Beatenberg) 288 CHF 2 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Bern →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04