EMS Suisse

StartseiteWallis → Alters- und Pflegeheim Hengert

Alters- und Pflegeheim Hengert

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 305 CHF, 13 CHF unter dem Median des Kantons (318 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 143 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 16 Plätze, im Jahresmittel zu 99.8 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.3 Jahre ein und bleiben 434 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Wallis.

AdresseKanzleiweg 9, 3932 Visperterminen
GemeindeVisperterminen · 3932
KantonWallis
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag305 CHF318 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag143 CHF146 CHF
Hotelleriekosten pro Tag97 CHF101.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)1668
Auslastung (Langzeitaufenthalt)99.8 %99.75 %
Personal je Pflegeplatz11.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.31
Durchschnittsalter bei Eintritt84.3 Jahre83.65 Jahre
Personalfluktuation18.8 %38.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)434 Tage735 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)87.9

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Wallis mit den nächstliegenden Kosten

Foyer Pierre-Olivier (Chamoson) 306 CHF 1 CHF mehr
Résidence Beaulieu (Sierre) 303 CHF 2 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Sunnuschii (Guttet-Feschel) 309 CHF 4 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Sankt Nikolaus (St. Niklaus) 295 CHF 10 CHF weniger
Martinsheim Visp (Visp) 316 CHF 11 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Wallis →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04