EMS Suisse

StartseiteWallis → Résidence Beaulieu

Résidence Beaulieu

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 303 CHF, 15 CHF unter dem Median des Kantons (318 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 135 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 152 Plätze, im Jahresmittel zu 100.7 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 82.8 Jahre ein und bleiben 740 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Wallis.

AdressePlace Beaulieu 2b, 3960 Sierre
GemeindeSierre · 3960
KantonWallis
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag303 CHF318 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag135 CHF146 CHF
Hotelleriekosten pro Tag97 CHF101.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)15268
Auslastung (Langzeitaufenthalt)100.7 %99.75 %
Personal je Pflegeplatz1.21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage11
Durchschnittsalter bei Eintritt82.8 Jahre83.65 Jahre
Personalfluktuation38.2 %38.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)740 Tage735 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)8.27.9

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Wallis mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Hengert (Visperterminen) 305 CHF 2 CHF mehr
Foyer Pierre-Olivier (Chamoson) 306 CHF 3 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Sunnuschii (Guttet-Feschel) 309 CHF 6 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Sankt Nikolaus (St. Niklaus) 295 CHF 8 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim St. Antonius (Saas-Grund) 293 CHF 10 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Wallis →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04