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Foyer Pierre-Olivier

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 306 CHF, 12 CHF unter dem Median des Kantons (318 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 148 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 67 Plätze, im Jahresmittel zu 98.5 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 81.1 Jahre ein und bleiben 848 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Wallis.

AdresseRoute de Champlan 3, 1955 Chamoson
GemeindeChamoson · 1955
KantonWallis
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag306 CHF318 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag148 CHF146 CHF
Hotelleriekosten pro Tag95 CHF101.5 CHF
Plätze (alle Kategorien)6768
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.5 %99.75 %
Personal je Pflegeplatz1.11.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.91
Durchschnittsalter bei Eintritt81.1 Jahre83.65 Jahre
Personalfluktuation41.8 %38.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)848 Tage735 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)7.87.9

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Wallis mit den nächstliegenden Kosten

Alters- und Pflegeheim Hengert (Visperterminen) 305 CHF 1 CHF weniger
Résidence Beaulieu (Sierre) 303 CHF 3 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Sunnuschii (Guttet-Feschel) 309 CHF 3 CHF mehr
Martinsheim Visp (Visp) 316 CHF 10 CHF mehr
Alters- und Pflegeheim Sankt Nikolaus (St. Niklaus) 295 CHF 11 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Wallis →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04