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DREI LINDEN leben und wohnen im Alter

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 379 CHF, 14 CHF über dem Median des Kantons (365 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 168 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 176 Plätze, im Jahresmittel zu 97.6 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85.1 Jahre ein und bleiben 896 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Basel-Landschaft.

AdresseLangegasse 61, 4104 Oberwil
GemeindeOberwil · 4104
KantonBasel-Landschaft
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag379 CHF365 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag168 CHF169 CHF
Hotelleriekosten pro Tag171 CHF168 CHF
Plätze (alle Kategorien)176117
Auslastung (Langzeitaufenthalt)97.6 %98.3 %
Personal je Pflegeplatz1.11.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.11.2
Durchschnittsalter bei Eintritt85.1 Jahre83.9 Jahre
Personalfluktuation31.8 %37 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)896 Tage893 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.26

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Basel-Landschaft mit den nächstliegenden Kosten

Verein Pflegewohnungen Binningen (Binningen) 378 CHF 1 CHF weniger
Leben, Wohnen und Betreuung im Alter FRENKENBÜNDTEN (Liestal) 377 CHF 2 CHF weniger
Mülimatt Sissach - Zentrum für Pflege und Betreuung (Sissach) 375 CHF 4 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Jakobushaus (Thürnen) 383 CHF 4 CHF mehr
Seniorenzentrum Schönthal (Füllinsdorf) 385 CHF 6 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Basel-Landschaft →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04