EMS Suisse

StartseiteBasel-Landschaft → Mülimatt Sissach - Zentrum für Pflege und Betreuung

Mülimatt Sissach - Zentrum für Pflege und Betreuung

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 375 CHF, 10 CHF über dem Median des Kantons (365 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 152 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 142 Plätze, im Jahresmittel zu 97.9 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.2 Jahre ein und bleiben 1'076 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Basel-Landschaft.

AdresseTeichweg 9, 4450 Sissach
GemeindeSissach · 4450
KantonBasel-Landschaft
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag375 CHF365 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag152 CHF169 CHF
Hotelleriekosten pro Tag143 CHF168 CHF
Plätze (alle Kategorien)142117
Auslastung (Langzeitaufenthalt)97.9 %98.3 %
Personal je Pflegeplatz1.21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.41.2
Durchschnittsalter bei Eintritt83.2 Jahre83.9 Jahre
Personalfluktuation30.1 %37 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'076 Tage893 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.96

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Basel-Landschaft mit den nächstliegenden Kosten

Leben, Wohnen und Betreuung im Alter FRENKENBÜNDTEN (Liestal) 377 CHF 2 CHF mehr
Stifttung Blumenrain (Therwil) 372 CHF 3 CHF weniger
Verein Pflegewohnungen Binningen (Binningen) 378 CHF 3 CHF mehr
DREI LINDEN leben und wohnen im Alter (Oberwil) 379 CHF 4 CHF mehr
Dahay AG - gepflegt wohnen im Alter (Frenkendorf) 370 CHF 5 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Basel-Landschaft →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04