EMS Suisse

StartseiteBasel-Landschaft → Verein Pflegewohnungen Binningen

Verein Pflegewohnungen Binningen

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 378 CHF, 13 CHF über dem Median des Kantons (365 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 128 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 32 Plätze, im Jahresmittel zu 93.3 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.2 Stellen je Platz, gegenüber 1.1 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 83.6 Jahre ein und bleiben 488 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons Basel-Landschaft.

AdresseNeubadrain 2, 4102 Binningen
GemeindeBinningen · 4102
KantonBasel-Landschaft
RechtsformVerein (politisch, religiös usw.)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag378 CHF365 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag128 CHF169 CHF
Hotelleriekosten pro Tag135 CHF168 CHF
Plätze (alle Kategorien)32117
Auslastung (Langzeitaufenthalt)93.3 %98.3 %
Personal je Pflegeplatz1.21.1
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.71.2
Durchschnittsalter bei Eintritt83.6 Jahre83.9 Jahre
Personalfluktuation53.6 %37 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)488 Tage893 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)6.86

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime Basel-Landschaft mit den nächstliegenden Kosten

Leben, Wohnen und Betreuung im Alter FRENKENBÜNDTEN (Liestal) 377 CHF 1 CHF weniger
DREI LINDEN leben und wohnen im Alter (Oberwil) 379 CHF 1 CHF mehr
Mülimatt Sissach - Zentrum für Pflege und Betreuung (Sissach) 375 CHF 3 CHF weniger
Alters- und Pflegeheim Jakobushaus (Thürnen) 383 CHF 5 CHF mehr
Stifttung Blumenrain (Therwil) 372 CHF 6 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Verein (politisch, religiös usw.)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime Basel-Landschaft →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04