EMS Suisse

StartseiteSt. Gallen → La Vita Seniorenzentrum Goldach

La Vita Seniorenzentrum Goldach

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 308 CHF, 3 CHF über dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 143 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 77 Plätze, im Jahresmittel zu 100.4 % belegt. Die Betreuung liegt bei 0.9 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 85.2 Jahre ein und bleiben 1'204 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseKlosterstrasse 22, 9403 Goldach
GemeindeGoldach · 9403
KantonSt. Gallen
RechtsformGemeindeverwaltung
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag308 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag143 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag169 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)7761
Auslastung (Langzeitaufenthalt)100.4 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz0.90.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage0.70.9
Durchschnittsalter bei Eintritt85.2 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation30.9 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'204 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.15.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Senevita Wisental Alters- und Pflegezentrum Abtwil (Abtwil) 308 CHF
Wohn- und Pflegeheim Flawil (Flawil) 308 CHF
Haus Sonnengarten (Altstätten) 308 CHF
Wohn- und Pflegezentrum Kreuzstift (Schänis) 310 CHF 2 CHF mehr
Zentrum im Städtli (Berneck) 310 CHF 2 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach öffentlichem Recht

Nach ihrer Rechtsform (Gemeindeverwaltung) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem öffentlichen Recht: Der Aufenthaltsvertrag richtet sich dann nach den Reglementen des Gemeinwesens, nicht nach Art. 404 OR.

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04