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Wohn- und Pflegezentrum Kreuzstift

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 310 CHF, 5 CHF über dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 137 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 89 Plätze, im Jahresmittel zu 98.5 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1.1 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 79 Jahre ein und bleiben 1'212 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseRathausplatz 1, 8718 Schänis
GemeindeSchänis · 8718
KantonSt. Gallen
RechtsformAktiengesellschaft
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag310 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag137 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag121 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)8961
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.5 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz1.10.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.20.9
Durchschnittsalter bei Eintritt79 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation34.5 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'212 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.55.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Zentrum im Städtli (Berneck) 310 CHF
Wohn- und Pflegeheim Flawil (Flawil) 308 CHF 2 CHF weniger
Haus Sonnengarten (Altstätten) 308 CHF 2 CHF weniger
La Vita Seniorenzentrum Goldach (Goldach) 308 CHF 2 CHF weniger
Stiftung VitaTertia Gerbhof und Weiher (Gossau) 312 CHF 2 CHF mehr

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Aktiengesellschaft) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04