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Wohn- und Pflegeheim Flawil

Die Gesamtkosten eines Aufenthaltstags betragen hier 308 CHF, 3 CHF über dem Median des Kantons (305 CHF). Davon beträgt die Aufenthaltstaxe — der Teil, der dem verrechneten Betrag am nächsten kommt — 147 CHF pro Tag. Die Einrichtung zählt 124 Plätze, im Jahresmittel zu 98.1 % belegt. Die Betreuung liegt bei 1 Stellen je Platz, gegenüber 0.9 im kantonalen Median. Die Bewohnerinnen und Bewohner treten im Schnitt mit 84.9 Jahre ein und bleiben 1'137 Tage. Alle Werte stammen aus der Erhebung BAG (SOMED), Jahr 2024, verglichen mit den Medianen der Heime des Kantons St. Gallen.

AdresseKrankenhausstrasse 5, 9230 Flawil
GemeindeFlawil · 9230
KantonSt. Gallen
RechtsformStiftung (Art. 80 ff. ZGB)
QuelleOFSP / BAG / UFSP — SOMED, Erhebungsjahr 2024

Vergleich mit dem kantonalen Median

KennzahlDiese EinrichtungMedian des Kantons
Gesamtkosten pro Aufenthaltstag308 CHF305 CHF
Aufenthaltstaxe pro Tag147 CHF136 CHF
Hotelleriekosten pro Tag153 CHF136 CHF
Plätze (alle Kategorien)12461
Auslastung (Langzeitaufenthalt)98.1 %94.75 %
Personal je Pflegeplatz10.9
Qualifiziertes Pflegepersonal / 1'000 Pflegetage1.30.9
Durchschnittsalter bei Eintritt84.9 Jahre83.2 Jahre
Personalfluktuation29.2 %39.1 %
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (Langzeit)1'137 Tage932 Tage
Pflegeintensitätsindex (1 bis 12)5.25.2

Sachliche Einordnung gegenüber dem Median der Heime des Kantons — keine Qualitätsnote, und wir vergeben auch keine.

Die Pflegeheime St. Gallen mit den nächstliegenden Kosten

Senevita Wisental Alters- und Pflegezentrum Abtwil (Abtwil) 308 CHF
Haus Sonnengarten (Altstätten) 308 CHF
La Vita Seniorenzentrum Goldach (Goldach) 308 CHF
Wohn- und Pflegezentrum Kreuzstift (Schänis) 310 CHF 2 CHF mehr
Porthof AG (Jona) 305 CHF 3 CHF weniger

Sortiert nach Abweichung der Gesamtkosten pro Tag. Zahlen BAG (SOMED).

Vertrag nach Privatrecht

Nach ihrer Rechtsform (Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)) untersteht diese Einrichtung voraussichtlich dem Privatrecht. Der Aufenthaltsvertrag wird von der Rechtsprechung dann überwiegend als Auftrag behandelt: Er kann jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden (Art. 404 Abs. 1 OR).

Was das für Sie bedeutet →

Was diese Zahlen sagen — und was nicht

Die Auslastung ist ein Jahresdurchschnitt — ein Hinweis auf Auslastungsdruck, keine Zahl freier Plätze in Echtzeit; sie kann wegen Kurzaufenthalten über 100 % liegen.

Die Gesamtkosten pro Tag tragen Bewohner, Versicherung und Kanton gemeinsam. Die Aufenthaltstaxe kommt dem, was der Bewohnerin verrechnet wird, am nächsten. Wer zahlt →

Alle Pflegeheime St. Gallen →

Quellen

Veröffentlicht am 2026-09-04 · Zuletzt aktualisiert am 2026-09-04